Die Landesregierung NRW hat eine neue Coronaschutzverordnung vorgelegt, die – zunächst einmal – vom morgigen Freitag an bis Freitag, den 17. September 2021 gilt. Entsprechend § 4 der Verordnung ist der Zutritt zu Sporthallen ab einer 7-Tage-Inzidenz ab 35 in Bonn oder NRW ausschließlich Geimpften, Getesteten oder Genesenen erlaubt. Schüler gelten aufgrund verbindlicher Schultestungen als getestete Personen. Die Beschränkung entfällt wieder, wenn die Inzidenz an 5 Tagen hintereinander unter dem Wert von 35 liegt.
Da der Inzidenzwert pro 100.000 Einwohnern in Bonn mit 104,6 (Stand: 18.08.2021) über der Schwelle von 35 liegt, werden wir beim Training und auch bei Meisterschaftsspielen die Nachweise einer Immunisierung oder Testung kontrollieren. Personen, die nicht die 3G-Kriterien erfüllen, erhalten – auch bei Meisterschaftsspielen – keinen Zutritt zur Halle und können nicht am Training oder am Meisterschaftsspiel teilnehmen!