Seit dem 30.10.2020 ist das Jugend- und Erwachsenentraining untersagt. Dabei bleibt es – Stand heute, 05.04.2021 – auch weiterhin.
Rechtsgrundlagen: Coronaschutzverordnung NRW sowie darüber hinaus seit 23.04.2021 die inzidenzabhängige Corona-Notbremse des Bundes in § 28b Infektionsschutzgesetz.